Kostenübernahme

Krankenkassen bezuschussen Ernährungsberatung, Ernährungstherapie und die präventiven Maßnahmen, da ich eine von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) zertifizierte Ernährungsberaterin bin.

Krankenkassen bezuschussen nach § 43 SGB V
Wenn bei Ihnen eine Erkrankung oder Indikation nach § 43 SGB V vorliegt, bezuschusst Ihre Krankenkasse das von Ihrem Arzt angeratene Angebot. Dafür benötigen Sie eine sogenannte Notwendigkeitsbescheinigung, die Ihr Arzt ausstellt (z. B. ein Rezept oder eine Überweisung mit dem Hinweis „Ernährungsberatung / Ernährungstherapie aufgrund von folgender …“).

Die jeweiligen Zuschüsse der Krankenkassen unterscheiden sich allerdings.

  • Mit einem ärztlichen Rezept bzw. einer Überweisung werden maximal fünf Beratungen mit 127-180 Euro von den Gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst.
  • Betriebskrankenkassen (BKKs) übernehmen häufig 85 bis 100 Prozent der Kosten.
  • Private Krankenkassen zahlen erst nach Antragsstellung.

Sie finden das alles kompliziert?
Ich unterstütze Sie und helfe Ihnen bei den nötigen Formalitäten!

Damit Sie ganz sicher sein können, wie viel Ihre Krankenkasse tatsächlich zuzahlt und wie hoch Ihr Eigenanteil sein wird, empfehle ich ein kostenloses telefonisches Erstgespräch:

  • Im Rahmen dieses kostenlosen Vorgesprächs informiere ich Sie über Ablauf, Kosten und die Förder- bzw. Zuschussmöglichkeiten Ihrer Krankenkasse. Zu diesem Termin sollten Sie auch schon alle erforderlichen Unterlagen sowie die vorhandenen Laborbefunde oder – falls vorhanden – die Daten des allgemeinen Gesundheitschecks mitbringen.
  • Wenn bereits eine Erkrankung vorliegt und deshalb eine Ernährungstherapie in Frage kommt, sollte der behandelnde Arzt eine ärztliche Zuweisung ausstellen. Sie können diese dann zum ersten Beratungsgespräch mitbringen.
  • Zusammen mit dieser ärztlichen Zuweisung stellen wir einen Antrag auf Bezuschussung der Kosten für die Ernährungsberatung, die Ernährungstherapie oder präventive Maßnahmen bei Ihrer Krankenkasse. Bei Bedarf erstelle ich noch zusätzlich einen Kostenvoranschlag.
  • Sobald die schriftliche Kostenzusage der Krankenkasse vorliegt, vereinbaren wir den ersten Gesprächstermin. Dann beginnt Ihre Beratung, auf die ich mich schon jetzt freue.


Sie möchten ein kostenloses telefonisches Erstgespräch vereinbaren?
Sehr gerne.

Hier finden Sie immer wieder neue Rezepte und Tipps:

– Dip für das Grillen und zum Raclette –

Zutaten:  1 Pers.
50g Buttermilchquark
½ TL Rapsöl
2 EL Milch, 1,5% Fett
1 kleine Möhre
1 TL gehackte Petersilie

Zitronensaft, Jodsalz

Zubereitung:
Quark, Öl und Milch verrühren
Möhre putzen und fein raspeln
Möhrenraspel, Zitronensaft, Salz
und Petersilie zu dem Quark geben.

Guten Appetit!